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Gesellschaftsrecht & Exit

Gesellschafterstreit und Exit-Lösungen: vom Konflikt zum geordneten Ausstieg

Gesellschafterstreit und Exit beim Unternehmenskauf: Aufgriffsrechte, Put- und Call-Optionen, Pattsituationen, Abfindung und Bewertung.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

27. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein Gesellschafterstreit gehört zu den größten Gefahren für ein gut geführtes Unternehmen. Was als sachliche Meinungsverschiedenheit beginnt, kann sich zu einer Lähmung der Geschäftsführung auswachsen und am Ende den Wert des Unternehmens zerstören. Entscheidend ist, ob für diesen Fall vorgesorgt wurde oder ob die Beteiligten im Konflikt auf das gesetzliche Auffangrecht angewiesen sind.

Dieser Beitrag zeigt, wie sich der Konflikt unter Gesellschaftern und ein geordneter Ausstieg vertraglich vorbereiten lassen. Im Mittelpunkt stehen Aufgriffsrechte, Vorkaufsrecht, Put- und Call-Optionen, die Mechanismen bei einer Pattsituation sowie der Ausschluss und Austritt aus wichtigem Grund. Ebenso geht es um die Frage der Bewertung und der Abfindung.

Wer diese Mechanismen kennt, kann den Exit eines Gesellschafters geordnet abwickeln, anstatt ihn in einem langwierigen Verfahren zu erkämpfen. Oft ist gerade der Ausstieg oder die Nachfolge eines Gesellschafters der Auslöser für eine größere Transaktion.

Ihre Ausgangslage einordnen

Ist Ihr Gesellschafterkreis für den Ernstfall gerüstet?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Vorsorge und Konfliktlage. Sie erhalten eine erste Einordnung der wichtigsten Schritte für einen geordneten Exit.

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01 Frage 1

Regelt Ihr Gesellschaftsvertrag oder eine Gesellschaftervereinbarung den Austritt und die Abfindung eines Gesellschafters?

Aufgriffsrechte, Vorkaufsrecht sowie Put- und Call-Optionen ordnen den Ausstieg, bevor ein Konflikt entsteht. Ohne solche Regeln gilt allein das gesetzliche Auffangrecht.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Ohne vertragliche Vorsorge entscheidet im Streit das gesetzliche Auffangrecht.

Fehlt eine Regelung zu Austritt und Abfindung, bleibt im Konflikt oft nur der Austritt aus wichtigem Grund oder die Auflösungsklage als letztes Mittel. Beide Wege sind langwierig und im Ergebnis schwer steuerbar. Nehmen Sie Aufgriffsrechte, ein Vorkaufsrecht sowie eine klare Bewertungs- und Abfindungsregel in den Gesellschaftsvertrag oder eine Gesellschaftervereinbarung auf, solange das Verhältnis tragfähig ist.

Eine frühzeitige Regelung schafft Berechenbarkeit und nimmt einem späteren Streit die Schärfe.

02

Der Rahmen steht, jetzt zählt die saubere Ausgestaltung der Exit-Mechanismen.

Sind Austritt und Abfindung geregelt, ist die Grundlage gut gelegt. Prüfen Sie zusätzlich, ob Put- und Call-Optionen, Drag-along und Tag-along sowie eine Regelung für die Nachfolge eines Gesellschafters aufeinander abgestimmt sind. Wichtig ist eine Bewertungsmethode, die im Streitfall nicht selbst zur Streitfrage wird.

Eine anwaltliche Durchsicht der Klauseln stellt sicher, dass die Mechanismen im Ernstfall auch durchsetzbar sind.

03

Bei einer Pattsituation zählt eine rasche und geordnete Lösung.

Eine Pattsituation lähmt das Unternehmen und schadet allen Beteiligten. Prüfen Sie zunächst die im Vertrag vorgesehenen Mechanismen, etwa Russian-Roulette oder Texas-Shoot-out, bevor Sie zur Auflösungsklage greifen. Häufig führt eine Mediation oder ein Schiedsverfahren schneller und diskreter zu einem Ergebnis als ein langwieriges Gerichtsverfahren.

Lassen Sie Ihre Optionen früh prüfen. Je länger der Stillstand dauert, desto stärker leidet der Wert des Unternehmens.

Vorsorge im Gesellschaftsvertrag und in der Gesellschaftervereinbarung

Die beste Streitvermeidung beginnt lange vor dem ersten Konflikt. Der Gesellschaftsvertrag und eine ergänzende Gesellschaftervereinbarung, oft Syndikatsvertrag genannt, legen fest, wie ein Gesellschafter aus dem Unternehmen ausscheiden kann und was sein Anteil dann wert ist. Wer diese Fragen klärt, solange das Verhältnis tragfähig ist, vermeidet, dass sie im Streit unter größtem Druck verhandelt werden müssen.

Zentrale Bausteine sind Aufgriffsrechte und ein Vorkaufsrecht. Sie sichern den verbleibenden Gesellschaftern den Zugriff auf den Anteil eines Ausscheidenden und verhindern, dass ein unerwünschter Dritter in die Gesellschaft eintritt. Ergänzend regeln Put- und Call-Optionen, unter welchen Bedingungen ein Gesellschafter seinen Anteil andienen oder die andere Seite ihn erwerben kann. Eine Vertiefung bietet unsere Schwerpunktseite zum Gesellschafterstreit.

Wichtig ist eine klare Bewertungs- und Abfindungsregel. Sie bestimmt, nach welcher Methode der Anteil bewertet wird und in welchen Schritten die Abfindung zu zahlen ist. Eine eindeutige Methode nimmt dem späteren Streit einen großen Teil seiner Brisanz. Den Begriff der Gesellschaftervereinbarung erläutern wir im Fachlexikon.

Exit-Mechanismen und Pattsituationen

Für den geordneten Ausstieg stehen mehrere Mechanismen zur Verfügung, die ineinandergreifen. Drag-along verpflichtet die Mitgesellschafter, bei einem Verkauf der Mehrheit mitzuziehen, damit ein Käufer das ganze Unternehmen erwerben kann. Tag-along schützt umgekehrt den Minderheitsgesellschafter, indem es ihm erlaubt, sein Paket zu denselben Bedingungen mitzuverkaufen. Beide Klauseln sind gerade mit Blick auf einen späteren Verkauf bedeutsam.

Für die Pattsituation, in der keine Seite eine Mehrheit hat und wichtige Beschlüsse blockiert sind, gibt es eigene Klauseln. Beim Russian-Roulette bietet ein Gesellschafter dem anderen seinen Anteil zu einem Preis an, zu dem dieser entweder kaufen oder selbst verkaufen muss. Beim Texas-Shoot-out geben beide Seiten ein verdecktes Gebot ab, der Höchstbietende übernimmt. Solche Mechanismen lösen einen Deadlock, ohne das Unternehmen dauerhaft zu lähmen.

Diese Klauseln müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt sein. Eine Option ohne klaren Auslöser oder eine Andienung ohne durchdachte Preisfindung kann mehr Streit erzeugen als verhindern. Wie sich ein Anteilsverkauf strukturieren lässt, zeigt der Beitrag zu Share Deal und Asset Deal.

Ausschluss, Austritt und Auflösung als letztes Mittel

Lässt sich der Konflikt nicht über die vertraglichen Mechanismen lösen, bleiben die gesetzlichen Wege. Ein Gesellschafter kann unter bestimmten Voraussetzungen aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft austreten, etwa wenn ihm der Verbleib unzumutbar geworden ist. Umgekehrt kann ein Gesellschafter, der seine Pflichten grob verletzt oder die Gesellschaft schädigt, unter strengen Voraussetzungen ausgeschlossen werden.

Als letztes Mittel steht die Auflösungsklage. Sie zielt darauf, die Gesellschaft aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und mildere Mittel nicht ausreichen. Dieser Weg ist einschneidend, weil er den Bestand des Unternehmens selbst infrage stellt. Gerichte verlangen daher, dass zuvor mildere Lösungen ernsthaft geprüft wurden.

In der Praxis ist die Streitbeilegung durch Mediation oder ein Schiedsgericht oft der bessere Weg. Sie ist schneller, diskreter und erhält eher die Chance auf eine einvernehmliche Lösung als ein öffentliches Gerichtsverfahren. Eine entsprechende Klausel gehört in jeden gut gemachten Gesellschaftsvertrag.

Die wichtigsten Mechanismen

Wege aus dem Gesellschafterstreit im Überblick

Diese Mechanismen ordnen den Ausstieg eines Gesellschafters. Prüfen Sie, welcher zu Ihrer Lage passt, bevor der Konflikt eskaliert.

Mechanismen für den Exit eines Gesellschafters mit typischem Einsatzbereich und möglichem Risiko
Mechanismus Typischer Einsatz Mögliches Risiko
Aufgriffsrecht Anteil eines Ausscheidenden Sichert den verbleibenden Gesellschaftern den Zugriff Streit über den Aufgriffspreis ohne klare Methode
Put- und Call-Option Geplanter Ausstieg eines Partners Klarer Andienungs- oder Erwerbsanspruch Option ohne eindeutigen Auslöser
Russian-Roulette Pattsituation zwischen zwei Partnern Erzwingt eine Trennung über ein Kauf- oder Verkaufsgebot Vorteil für die finanzstärkere Seite
Drag- und Tag-along Verkauf der Mehrheit Ermöglicht den Verkauf des ganzen Unternehmens Minderheit fühlt sich übergangen
Auflösungsklage Festgefahrener Konflikt ohne Alternative Letztes Mittel bei wichtigem Grund Verlust des Unternehmenswerts

Die Bewertung des Anteils ist bei jedem Mechanismus der heikelste Punkt. Eine im Vertrag festgelegte Bewertungsmethode verhindert, dass die Bewertung selbst zum Gegenstand des Streits wird.

Achtung bei eskalierendem Streit: Wer einen Gesellschafterstreit ohne vertragliche Mechanismen austrägt, riskiert eine jahrelange Blockade und einen massiven Wertverlust des Unternehmens. Lassen Sie Ihre Optionen früh prüfen, bevor sich die Fronten verhärten. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) kann hier rasch Klarheit schaffen.

Der Exit als Auslöser einer Transaktion

Häufig steht am Ende eines Gesellschafterkonflikts kein Stillstand, sondern eine Transaktion. Der Ausstieg eines Gesellschafters, der Eintritt eines neuen Investors oder die Nachfolge in einem Familienunternehmen werden so zum Anlass für einen Anteilsverkauf. Wer den Exit von Anfang an als geordneten Verkaufsprozess denkt, erhält in der Regel ein besseres Ergebnis als wer ihn nur als Streit begreift.

In diesem Fall greifen die Werkzeuge der Transaktionspraxis. Eine saubere Bewertung, ein strukturierter Verkaufsprozess und die Vorbereitung der eigenen Unterlagen stärken die Position des ausscheidenden Gesellschafters. Wer auf der Verkäuferseite steht, findet weitere Hinweise im Beitrag zur Vendor Due Diligence.

Auch hier lohnt eine frühe Einschätzung der rechtlichen Risiken. Eine erste Orientierung liefert unser M&A-Transaktions-Risikoprofil. Den Beginn einer geordneten Verhandlung beschreibt der Beitrag zu LOI und NDA.

FAQ

Gesellschafterstreit und Exit-Lösungen.

Was ist eine Pattsituation und wie lässt sie sich auflösen? +

Eine Pattsituation liegt vor, wenn keine Seite eine Mehrheit hat und wichtige Beschlüsse blockiert sind. Auflösen lässt sie sich über vertragliche Mechanismen wie Russian-Roulette oder Texas-Shoot-out, über eine Mediation oder ein Schiedsverfahren und im äußersten Fall über die Auflösungsklage. Eine vertragliche Regelung ist fast immer der schonendere Weg.

Wann kann ein Gesellschafter aus wichtigem Grund austreten oder ausgeschlossen werden? +

Ein Austritt aus wichtigem Grund kommt in Betracht, wenn einem Gesellschafter der Verbleib unzumutbar geworden ist. Ein Ausschluss setzt voraus, dass ein Gesellschafter seine Pflichten grob verletzt oder die Gesellschaft schädigt. Beide Wege sind an strenge Voraussetzungen geknüpft und führen zur Frage der Bewertung und Abfindung des Anteils.

Wie wird der Anteil eines ausscheidenden Gesellschafters bewertet? +

Maßgeblich ist zunächst die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Bewertungsmethode. Fehlt eine solche, wird der Wert nach anerkannten Verfahren ermittelt, was häufig selbst zum Streitpunkt wird. Deshalb lohnt es sich, die Methode und den Zahlungsmodus der Abfindung frühzeitig und eindeutig zu regeln.

Themen
GesellschafterstreitExitAufgriffsrechtDeadlockAbfindung

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