Die Investitionskontrolle sollte vor Signing fachlich abgeklärt und als eigener Vollzugsstrang geplant werden.
Erheben Sie die Staatsangehörigkeit und Konzernstruktur des Erwerbers, die Tätigkeiten des Zielunternehmens und die geplanten Stimm- oder Kontrollrechte. Lassen Sie vor der Unterzeichnung klären, ob ein Antrag oder eine sonstige behördliche Kommunikation erforderlich ist. Die Freigabe, Mitwirkungspflichten und ein realistisches Long-Stop-Date gehören in den Kaufvertrag.