Drittstaatenkäufer sollten Investitionskontrolle und sektorspezifische Prüfungen früh klären.
Für Käufer aus Drittstaaten kann je nach Branche und Schwelle eine Investitionskontrolle in Betracht kommen. Maßgeblich ist das Investitionskontrollgesetz, das bestimmte Erwerbsvorgänge an eine Meldung und gegebenenfalls eine Genehmigung knüpft. Hinzu treten EU-Vorgaben zur Investitionskontrolle und sektorspezifische Regelungen in sicherheitsrelevanten Branchen. Welche Genehmigungen tatsächlich nötig sind, sollte vor dem Signing geprüft werden.
Eine erste Einschätzung der regulatorischen Risiken liefert unser M&A-Transaktions-Risikoprofil.