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Unternehmenskauf durch ausländische Käufer in Österreich: Investitionskontrolle, Form und Steuern

Grenzüberschreitender Unternehmenskauf in Österreich: Investitionskontrolle, Notariatsakt, Sprachen- und Steuerfragen sowie Akquisitionsstrukturen.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

2. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Österreich ist als Zielmarkt für ausländische Käufer attraktiv. Stabile Rahmenbedingungen, ein gut ausgebildeter Mittelstand und die Lage in Mitteleuropa machen die Übernahme österreichischer Unternehmen für Käufer aus dem EU- und EWR-Raum, aus dem Westbalkan und aus Drittstaaten interessant. Der grenzüberschreitende Erwerb folgt aber eigenen Regeln.

Dieser Beitrag erklärt, worauf ausländische Käufer beim Erwerb österreichischer Unternehmen achten sollten. Im Mittelpunkt stehen die Investitionskontrolle, die formellen Anforderungen an Anteilsübertragungen, die Sprache der Verhandlung und der Verträge, steuerliche Berührungspunkte mit dem Heimatland des Käufers und die Frage einer inländischen Akquisitionsstruktur.

Aus anwaltlicher Sicht entscheidet eine saubere Vorbereitung über den glatten Vollzug. Wer die österreichischen Form- und Genehmigungsanforderungen unterschätzt, riskiert Verzögerungen, unerwartete Kosten und im äußersten Fall die Unwirksamkeit einer Anteilsübertragung.

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Aus welchem Raum kommt der Käufer?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zur Herkunft des Käufers und zur Vorbereitung. Sie erhalten eine erste Einordnung der wichtigsten Schritte für einen grenzüberschreitenden Erwerb.

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01 Frage 1

Aus welchem Raum kommt der Käufer?

EU- und EWR-Käufer genießen die Grundfreiheiten und werden im Regelfall wie Inländer behandelt. Bei Käufern aus Drittstaaten kommen zusätzlich Investitionskontrollen und besondere Prüfungen in Betracht.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

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Drittstaatenkäufer sollten Investitionskontrolle und sektorspezifische Prüfungen früh klären.

Für Käufer aus Drittstaaten kann je nach Branche und Schwelle eine Investitionskontrolle in Betracht kommen. Maßgeblich ist das Investitionskontrollgesetz, das bestimmte Erwerbsvorgänge an eine Meldung und gegebenenfalls eine Genehmigung knüpft. Hinzu treten EU-Vorgaben zur Investitionskontrolle und sektorspezifische Regelungen in sicherheitsrelevanten Branchen. Welche Genehmigungen tatsächlich nötig sind, sollte vor dem Signing geprüft werden.

Eine erste Einschätzung der regulatorischen Risiken liefert unser M&A-Transaktions-Risikoprofil.

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Die Vorbereitung steht, jetzt zählt die saubere Umsetzung.

Sind Form, Sprache und Steuern berücksichtigt, ist die Transaktion gut aufgesetzt. Achten Sie auf den Notariatsakt für Anteilsübertragungen bei GmbHs, auf eine eindeutige Sprachenregelung im Vertrag und auf die steuerlichen Folgen im Heimatland des Käufers. Auch die Frage, ob die Transaktion über eine inländische Akquisitionsgesellschaft oder direkt erfolgt, sollte rechtzeitig entschieden sein.

Eine kurze anwaltliche Durchsicht stellt sicher, dass die österreichischen Anforderungen und die Interessen des ausländischen Käufers im Vertrag aufeinander abgestimmt sind.

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Einzelne Besonderheiten sind offen, eine Nachschärfung ist ratsam.

Bleiben Form, Sprache oder Steuern offen, drohen Formfehler und unerwartete Kosten. Ergänzen Sie die fehlenden Punkte: Notariatsakt, Übersetzung wichtiger Dokumente, eine klare Sprachenregelung im Vertrag und die steuerliche Folgenabschätzung in beiden beteiligten Ländern. Eine Vertiefung zur Strukturwahl bietet der Beitrag zu Share Deal und Asset Deal.

Lassen Sie offene Punkte vor dem Signing prüfen. Ein Formfehler bei einer Anteilsabtretung kann die Wirksamkeit infrage stellen.

Investitionskontrolle und sektorspezifische Genehmigungen

Für Käufer aus Drittstaaten kann eine Investitionskontrolle nach dem Investitionskontrollgesetz in Betracht kommen. Erfasst sind insbesondere Erwerbsvorgänge in sicherheitsrelevanten Branchen, etwa kritische Infrastruktur, Verteidigung, Gesundheits- und Energieversorgung. Die genauen Schwellenwerte und Anwendungsbereiche sollten im Einzelfall geprüft werden, weil sich der Anwendungsbereich der Regelung in den letzten Jahren ausgeweitet hat.

Ergänzend treten EU-Vorgaben zur Koordination der nationalen Investitionskontrollen und sektorspezifische Sondergesetze, etwa im Bereich der Telekommunikation, der Finanzdienstleistungen oder bestimmter Rohstoffe. Welche Pflichten konkret greifen, hängt von Branche, Beteiligungshöhe und Herkunft des Käufers ab.

Eine frühe Klärung der genehmigungsrechtlichen Lage ist wichtig, weil sie den Zeitplan der Transaktion prägt. Genehmigungen verlängern den Weg zum Closing und sollten als Vollzugsbedingung im Kaufvertrag verankert werden. Wie solche Bedingungen aufgebaut werden, zeigt der Beitrag zu Closing Conditions.

Form, Notariatsakt und Sprache

Eine bekannte Besonderheit des österreichischen Rechts ist der Notariatsakt bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen. Die Übertragung bedarf eines österreichischen Notariatsakts; entsprechende Vollmachten ausländischer Beteiligter müssen ebenfalls in einer notariell oder konsularisch beglaubigten Form vorliegen. Wer die formellen Anforderungen unterschätzt, riskiert die Unwirksamkeit der Übertragung. Den Begriff der Anteilsabtretung erläutern wir im Fachlexikon.

Sprachlich werden Transaktionsdokumente häufig zweisprachig oder rein englisch geführt. Im Verhältnis zu österreichischen Behörden, dem Firmenbuch und dem Notariat sind aber deutsche Versionen oder beglaubigte Übersetzungen üblich. Eine eindeutige Sprachenregelung im Vertrag, etwa welche Sprache im Konfliktfall maßgeblich ist, beugt späteren Streitigkeiten vor.

Auch der Gerichtsstand und das anwendbare Recht sollten klar geregelt sein. Häufig wird österreichisches Recht und ein österreichischer Gerichtsstand vereinbart, was die Vollstreckung von Entscheidungen in Bezug auf das Zielunternehmen erleichtert. Alternativen sind ein Schiedsgericht oder bestimmte Vereinbarungen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Steuern, Doppelbesteuerung und Akquisitionsstruktur

Steuerlich beeinflusst die Herkunft des Käufers die Strukturwahl. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und vielen Ländern verteilen Besteuerungsrechte und können eine Quellensteuer auf Dividenden begrenzen. Welcher Vertrag im Einzelfall gilt und welche Voraussetzungen für seine Anwendung erfüllt sein müssen, sollte vor der Strukturentscheidung geklärt werden.

Häufig erwerben ausländische Käufer das Zielunternehmen über eine inländische Akquisitionsgesellschaft. Diese Struktur kann steuerliche Vorteile bringen. Ein typisches Beispiel ist die Finanzierung des Kaufpreises durch Konzerndarlehen. Zugleich entsteht so eine vertraute Schnittstelle zum österreichischen Recht. Die Struktur ist allerdings kein Selbstläufer; missbräuchliche Gestaltungen sind in der Praxis riskant und sollten mit steuerlicher Beratung abgestimmt werden.

Auf der Vertragsebene wirkt sich die Struktur auf die Bezeichnung des Käufers, die Garantieabgaben und die Frage der Sicherheiten aus. Wie sich der Kaufpreis vertraglich abbilden lässt, behandelt der Beitrag zur Kaufpreisanpassung. Eine Übersicht zu Verkäuferfinanzierungen bietet das Stichwort Verkäuferdarlehen.

Käuferherkunft und Folgen

EU- und EWR-Käufer im Vergleich zu Drittstaatenkäufern

Die Herkunft des Käufers beeinflusst Investitionskontrolle, Form und steuerliche Folgen. Der Überblick zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Vergleich der wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Berührungspunkte für EU/EWR-Käufer und Drittstaatenkäufer
Aspekt EU- oder EWR-Käufer Drittstaatenkäufer
Investitionskontrolle In der Regel keine Genehmigung nötig Inländerbehandlung greift weitgehend Mögliche Meldung und Genehmigung nach Branche
Form der Übertragung Notariatsakt bei GmbH-Anteilen Vollmachten in beglaubigter Form Beglaubigte Übersetzungen häufig nötig
Sprache Verträge oft zweisprachig oder Englisch Behördliche Eingaben auf Deutsch Klare Sprachenregelung im Vertrag wichtig
Steuern Doppelbesteuerungsabkommen greift in der Regel Quellensteuer auf Dividenden beachten Folgen im Heimatland berücksichtigen
Struktur Inländische Akquisitionsgesellschaft üblich Konzerndarlehen für Finanzierung Abstimmung mit Steuerberatung notwendig

Die genauen Schwellen und Anwendungsbereiche der Investitionskontrolle und die steuerlichen Folgen hängen vom Einzelfall und der jeweils anwendbaren Fassung der einschlägigen Bestimmungen ab und sollten vor jeder Transaktion eigens geprüft werden.

Achtung bei der Investitionskontrolle: Eine versäumte Meldung oder Genehmigung kann den Vollzug der Transaktion erheblich verzögern und im Einzelfall sogar in Frage stellen. Lassen Sie die Genehmigungslage vor dem Signing prüfen und verankern Sie die erforderlichen Genehmigungen als Vollzugsbedingungen. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) kann hier rasch Klarheit schaffen.

Prozessführung und Praxis im grenzüberschreitenden Erwerb

Im Prozess profitieren ausländische Käufer von einer früh eingebundenen rechtlichen Begleitung in Österreich. Sie bringt die Kenntnis lokaler Gepflogenheiten, hilft bei der Auswahl von Notar, Steuerberatung und Treuhand und stellt die Vereinbarkeit der Verhandlungssprache mit den notariellen Formerfordernissen sicher.

Ein häufiger Stolperstein ist die Verzögerung der notwendigen Beglaubigungen und Übersetzungen. Apostille oder konsularische Beglaubigung können je nach Herkunftsland mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wer die formelle Vorbereitung parallel zur Due Diligence betreibt, bleibt im Zeitplan. Eine Übersicht zu Prüfungsthemen bietet der Beitrag zur Due-Diligence-Checkliste.

Schließlich lohnt der Blick auf die Post-Closing-Phase. Wie sich die operative Integration nach dem Closing gestalten lässt, behandelt der Beitrag zur Post-Closing-Integration.

FAQ

Unternehmenskauf durch ausländische Käufer in Österreich.

Müssen ausländische Käufer eine Investitionskontrolle durchlaufen? +

Für Käufer aus Drittstaaten kann eine Investitionskontrolle nach dem Investitionskontrollgesetz in Betracht kommen, vor allem in sicherheitsrelevanten Branchen. EU- und EWR-Käufer werden in der Regel wie Inländer behandelt. Welche konkreten Pflichten greifen, hängt von Branche, Beteiligungshöhe und Schwellenwerten ab und sollte vor jeder Transaktion eigens geprüft werden.

Welche Formvorschriften gelten für die Übertragung von GmbH-Anteilen? +

Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf in Österreich eines Notariatsakts. Auch die Vollmachten ausländischer Beteiligter müssen in einer notariell oder konsularisch beglaubigten Form vorliegen. Beglaubigte Übersetzungen sind häufig nötig. Wer diese formellen Anforderungen unterschätzt, riskiert die Unwirksamkeit der Übertragung.

Erwerben ausländische Käufer üblicherweise direkt oder über eine inländische Gesellschaft? +

Häufig wird das Zielunternehmen über eine inländische Akquisitionsgesellschaft erworben. Diese Struktur kann steuerliche Vorteile bringen. Ein typisches Beispiel ist die Finanzierung über Konzerndarlehen. Zudem entsteht eine vertraute Schnittstelle zum österreichischen Recht. Ob die Struktur im Einzelfall passt, hängt von der steuerlichen Lage in beiden Ländern ab und sollte mit der Steuerberatung abgestimmt werden.

Themen
Ausländische KäuferInvestitionskontrolleNotariatsaktDoppelbesteuerungCross-border M&A

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