Die Vorbereitung steht, jetzt zählt die saubere vertragliche Umsetzung.
Sind Übergabe und Datenschutz vorbereitet, ist die Übernahme gut aufgesetzt. Achten Sie zusätzlich auf die Mietverhältnisse der Räumlichkeiten, auf die Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf laufende Mandate oder Behandlungsverhältnisse und auf die berufsrechtlich gebotene Information der Berufsausübungsbehörde. Eine vertiefende Übersicht zu Mitarbeiterthemen bietet der Beitrag zum Betriebsübergang nach AVRAG.
Eine kurze anwaltliche Begleitung stellt sicher, dass die Vorgaben Ihrer Berufsordnung und die Erwartungen der übernommenen Mandantschaft oder Patientenschaft im Vertrag konsequent abgebildet sind.