Die BWB weist auf eine zusätzliche Anmeldepflicht hin, wenn der weltweite Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen mehr als 300 Millionen Euro beträgt, der inländische Gesamtumsatz mehr als 15 Millionen Euro erreicht und der Wert der Transaktion mehr als 200 Millionen Euro beträgt. Außerdem muss das zu erwerbende Unternehmen in erheblichem Umfang im Inland tätig sein.
Diese Prüfung richtet den Blick auf Transaktionen, bei denen der Umsatz des Zielunternehmens die Bedeutung des Vorgangs möglicherweise nicht vollständig abbildet. Zum Transaktionswert gehören je nach Struktur neben dem festen Kaufpreis weitere Gegenleistungen und wirtschaftlich verbundene Elemente. Die konkrete Berechnung muss anhand der Transaktionsdokumente erfolgen.
Der Inlandsbezug des Zielunternehmens verlangt eine eigenständige Sachverhaltsprüfung. Eine österreichische Gesellschaft, österreichische Nutzer, Lieferbeziehungen oder eine andere wirtschaftliche Präsenz können je nach Markt und Geschäftsmodell unterschiedlich zu bewerten sein. Die BWB empfiehlt bei Unsicherheit eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit möglichst konkreten Informationen.