Zuerst braucht es eine prüfbare Liste der offenen Kundenleistungen.
Ein bloßer Bilanzsaldo genügt nicht. Der Käufer sollte je Kunde sehen, welcher Betrag vereinnahmt wurde, welche Leistung offen ist und ob ein Gutschein oder eine Anzahlung noch eingelöst werden kann. Erst danach lässt sich entscheiden, ob Kaufpreis, Freistellung oder Closing-Anpassung passen.
Die Einordnung zu allgemeinen Altlasten behandelt der Beitrag zu Altverbindlichkeiten im Asset Deal.