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Kundenanzahlungen und Gutscheine beim Unternehmenskauf: offene Leistungen richtig übernehmen

Kundenanzahlungen, Gutscheine und offene Leistungen müssen beim Unternehmenskauf einzeln geprüft, bewertet und im Kaufvertrag geregelt werden.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

24. August 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Kundenanzahlungen und Gutscheine sind beim Unternehmenskauf mehr als ein Buchhaltungsposten. Sie zeigen, dass Kunden bereits bezahlt haben, der Betrieb aber noch leisten muss. Wer diese offenen Verpflichtungen im Asset Deal ungeprüft übernimmt, kann den Kaufpreis zu hoch ansetzen und nach Closing sofort Liquidität verlieren.

Der Käufer braucht daher eine Liste offener Anzahlungen, Gutscheine, Wartungspakete und nicht erfüllter Leistungen. Entscheidend ist, ob diese Verpflichtungen mitübernommen werden, ob der Verkäufer sie wirtschaftlich ausgleicht und wie Umsatzsteuer sowie Erlöse bis zum Übergabestichtag und danach erfasst werden.

Der Beitrag grenzt das Thema von allgemeinen Verbindlichkeiten und vom Verbraucherrecht ab. Es geht um die transaktionsspezifische Zuordnung offener Kundenleistungen.

Offene Kundenleistungen einordnen

Sind Anzahlungen und Gutscheine kaufpreisfest geregelt?

Beantworten Sie zwei Fragen zu offenen Kundenleistungen. Sie erhalten eine erste Einordnung für Due Diligence und Vertrag.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Liegt eine vollständige Liste offener Kundenanzahlungen, Gutscheine und noch nicht erbrachter Leistungen vor?

Ohne Liste ist unklar, welche Leistungspflichten der Käufer wirtschaftlich übernimmt.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Zuerst braucht es eine prüfbare Liste der offenen Kundenleistungen.

Ein bloßer Bilanzsaldo genügt nicht. Der Käufer sollte je Kunde sehen, welcher Betrag vereinnahmt wurde, welche Leistung offen ist und ob ein Gutschein oder eine Anzahlung noch eingelöst werden kann. Erst danach lässt sich entscheiden, ob Kaufpreis, Freistellung oder Closing-Anpassung passen.

Die Einordnung zu allgemeinen Altlasten behandelt der Beitrag zu Altverbindlichkeiten im Asset Deal.

02

Die offenen Kundenleistungen sind gut steuerbar.

Wenn Liste, Leistungspflicht und wirtschaftlicher Ausgleich geregelt sind, kann der Käufer das Risiko in Bewertung und Vertrag abbilden. Achten Sie zusätzlich auf Stornos, Gewährleistung und die zeitliche Erfassung der Umsatzsteuer.

03

Die Regelung ist noch zu ungenau.

Fehlt eine klare Zuordnung, übernimmt der Käufer möglicherweise Umsätze, die wirtschaftlich bereits beim Verkäufer geblieben sind, während die Leistung noch beim Käufer liegt. Das sollte vor Signing bereinigt werden.

Offene Leistungen nicht nur als Saldo prüfen

Im Datenraum sollte nicht nur ein Konto für erhaltene Anzahlungen liegen. Benötigt wird eine operative Liste: Kunde, Betrag, Leistungsinhalt, Einlösbarkeit, Stornoquote und voraussichtliche Erfüllungskosten. Nur so erkennt der Käufer, welche wirtschaftliche Last nach Closing bleibt.

Das Thema berührt die Kaufpreisanpassung, weil erhaltene Anzahlungen wirtschaftlich oft wie eine Schuld gegenüber Kunden wirken.

Asset Deal: Welche Kundenpflichten gehen wirklich über?

Im Asset Deal werden Verträge und Verpflichtungen nicht automatisch in jeder Hinsicht übertragen. Es braucht eine klare vertragliche Zuordnung, welche Kundenverhältnisse übernommen werden und welche offenen Leistungen der Käufer erfüllen soll. Zustimmungserfordernisse und Vertragsübernahmefragen sind gesondert zu prüfen.

Der Beitrag zum Share Deal oder Asset Deal zeigt die Grundunterscheidung. Bei Gutscheinen und Anzahlungen wird sie besonders praktisch.

Kaufpreis, Freistellung und Closing-Anpassung

Wenn der Käufer die Leistung nach Closing erbringt, muss der wirtschaftliche Vorteil der bereits vereinnahmten Zahlung berücksichtigt werden. Möglich sind eine Kaufpreisanpassung, eine Freistellung oder ein Rückbehalt. Welche Lösung passt, hängt von Höhe, Einlösungswahrscheinlichkeit und Marge ab.

Pauschale Formulierungen wie alle offenen Kundenansprüche sind übernommen reichen selten aus. Der Vertrag sollte die Kategorien konkret benennen und die Berechnung nachvollziehbar machen.

Prüfpunkte

Anzahlungen, Gutscheine und offene Leistungen

Diese Übersicht zeigt, welche Spezialfragen nicht in allgemeinen Klauseln untergehen dürfen.

Kundenanzahlungen und Gutscheine beim Unternehmenskauf prüfen
Punkt Warum wichtig Vertragsfolge
Liste Liste Einzelposten zeigen die tatsächliche Last. Datenraum-Anlage und Garantie.
Übernahme Übernahme Nicht jede Pflicht geht automatisch über. Vertragsübernahme und Zustimmung prüfen.
Ausgleich Ausgleich Käufer erbringt Leistung nach Closing. Kaufpreisanpassung oder Freistellung.

ABGB und UGB geben den allgemeinen Rahmen. Steuerliche Gutscheinfragen müssen gesondert geprüft werden.

Praxishinweis: Lassen Sie Gutscheine und Anzahlungen nicht in einer allgemeinen Verbindlichkeitsposition verschwinden. Der Käufer braucht eine kundenbezogene Liste und eine konkrete Kaufpreisregel.

Keine allgemeine Verbraucherrechtsfrage

Gutscheine und Anzahlungen haben zwar oft eine Verbraucherkomponente. Für den Unternehmenskauf steht aber eine andere Frage im Vordergrund: Wer trägt das wirtschaftliche Risiko bereits bezahlter, aber noch offener Leistungen?

Der Beitrag bleibt deshalb beim M&A-Kontext und ersetzt keine allgemeine Prüfung einzelner Kundenansprüche.

FAQ

Kundenanzahlungen und Gutscheine beim Unternehmenskauf.

Sind Gutscheine beim Unternehmenskauf Verbindlichkeiten? +

Wirtschaftlich können Gutscheine eine offene Leistungspflicht darstellen. Rechtlich hängt die Einordnung von Struktur, Vertragsübernahme und konkreter Ausgestaltung ab. Für den Kaufpreis sollten sie jedenfalls gesondert geprüft werden.

Reicht ein Bilanzsaldo für erhaltene Anzahlungen? +

Nein. Der Käufer braucht eine Einzelaufstellung mit Kunde, Betrag, Leistungsinhalt und Einlösungswahrscheinlichkeit. Nur so lässt sich das Risiko bewerten.

Wie schützt sich der Käufer? +

Typisch sind Kaufpreisanpassung, Freistellung, Rückbehalt und Garantien zur Vollständigkeit der Liste offener Kundenleistungen.

Themen
KundenanzahlungenGutscheineKaufpreisAsset DealFreistellung

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