Der Kaufvertrag sollte Maschinen und Anlagen nicht nur pauschal erwähnen. Empfehlenswert ist ein Anlagenverzeichnis mit Bezeichnung, Standort, Seriennummer, Eigentumsstatus, Belastungen, Verträgen, Zubehör, Software, Handbüchern, Prüfprotokollen und offenen Mängeln. Je wichtiger die Anlage, desto genauer sollte die Beschreibung sein.
Garantien können bestätigen, dass der Verkäufer Eigentümer bestimmter Anlagen ist, dass keine unbekannten Sicherheiten bestehen, dass die Anlage im gewöhnlichen Betrieb genutzt wird und dass alle wesentlichen Wartungsunterlagen offengelegt wurden. Bei bekannten Schwächen ist oft eine konkrete Freistellung oder ein Kaufpreisabzug sauberer als eine allgemeine Garantie.
Am Übergabetag braucht es ein Protokoll. Darin werden Zustand, Zubehör, Schlüssel, Zugangsdaten, Bedienungsunterlagen, Softwarezugänge und offene Wartungen festgehalten. Bei größeren Anlagen kann eine gemeinsame Funktionsprüfung sinnvoll sein. So wird der technische Teil des Asset Deals nicht zum späteren Beweisproblem.