Beim Asset Deal wechseln einzelne versicherte Sachen oder ein betrieblicher Sachbestand den Eigentümer. Für jede relevante Sache ist zu prüfen, ob sie von der Police erfasst ist, ob der Übergang zeitlich mit dem Vollzug zusammenfällt und welche Anzeige an den Versicherer erforderlich ist.
Beim reinen Share Deal bleibt die versicherte Sache grundsätzlich bei derselben Gesellschaft. Der gesetzliche Übergang nach §§69 bis 71 VersVG knüpft an den Verkauf der Sache an und wird daher durch die bloße Anteilsübertragung nicht in gleicher Weise ausgelöst. Das beantwortet jedoch nicht die vertragliche Prüfung: Change-of-Control-Klauseln, geänderte Tätigkeiten, Standorte oder Risikoverhältnisse können eine Abstimmung mit dem Versicherer erfordern.
Die Abgrenzung ist besonders wichtig, wenn ein Deal beide Elemente verbindet. Werden vor dem Share Deal Anlagen herausgelöst oder nach dem Asset Deal Teile zurückbehalten, müssen Eigentum, Versicherungsschutz und Anzeige für jeden betroffenen Bestand gesondert dokumentiert werden.