Die Unterlagenlage muss zuerst geklärt werden.
Ordnen Sie Datenraum, Nachweise und offene Fragen. Erst danach sollte der Punkt in Kaufpreis, Garantie oder Vollzugsbedingung übersetzt werden.
Unternehmensbewertung im Kaufvertrag: EBITDA, Multiples, Normalisierungen, Kaufpreisformel, Garantien und Disclosure sauber abbilden.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht
Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.
Unternehmensbewertung endet beim Unternehmenskauf nicht mit einer Zahl im Information Memorandum. EBITDA, Multiples und Normalisierungen müssen nachvollziehbar in LOI, SPA, Kaufpreisformel und Disclosure übertragen werden. Hier geht es nicht um Bewertungsratgeber und ersetzt keine Steuer- oder Unternehmensberatung. Entscheidend ist, dass er zeigt, wie Bewertungsannahmen rechtlich dokumentiert werden. Passend dazu: Information Memorandum, Kaufpreisanpassung und Disclosure Letter.
Beantworten Sie zwei Fragen zum konkreten Befund.
Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.
Der erste Befund entscheidet, ob Dokumentation genügt oder Vertragsmechanik nötig ist.
Ordnen Sie Datenraum, Nachweise und offene Fragen. Erst danach sollte der Punkt in Kaufpreis, Garantie oder Vollzugsbedingung übersetzt werden.
Wenn Unterlagen und Vertrag zusammenpassen, kann der Befund in Verhandlung, Signing-Liste und Closing-Plan übernommen werden.
Allgemeine Formulierungen reichen nicht aus. Der Vertrag sollte klar sagen, welche Unterlagen gelten, wer haftet und welche Handlung bis Closing erwartet wird.
In Verhandlungen wird häufig mit bereinigtem EBITDA gearbeitet. Rechtlich entscheidend ist, welche Bereinigungen tatsächlich vereinbart oder offengelegt wurden. Ein Management Adjustment ohne Nachweis sollte nicht stillschweigend zur Vertragsgrundlage werden.
Der Datenraum sollte Jahresabschlüsse, Monatszahlen, einmalige Effekte, Inhaberbezüge, Sonderkosten und Prognoseannahmen nachvollziehbar zeigen. Nur so kann der Käufer prüfen, ob der Multiple auf derselben Basis diskutiert wurde.
Eine Bewertung kann als Verhandlungsgrundlage dienen. Der Vertrag braucht aber eine konkrete Kaufpreisformel, etwa Fixpreis, Locked Box, Closing Accounts oder Earn-out. Die Mechanik entscheidet, welches Risiko Käufer und Verkäufer tragen.
Bei variablen Mechanismen lohnt der Abgleich mit Locked Box und Closing Accounts sowie Earn-out-Regeln.
Wenn bestimmte Umsätze, Kunden, Kosten oder Prognosen die Bewertung tragen, sollten sie nicht nur in Präsentationen stehen. Der SPA kann Garantien, Wissensqualifikationen, Disclosure und Non-Reliance-Regeln enthalten.
Das Ziel ist nicht, jede Prognose zu garantieren. Ziel ist, klar zu trennen, welche Fakten zugesichert sind und welche Annahmen der Käufer wirtschaftlich selbst bewertet.
Die Übersicht zeigt typische Prüfpunkte und Vertragsfolgen.
| Punkt | Warum wichtig | Vertragsfolge |
|---|---|---|
| EBITDA EBITDA | Normalisierung unklar | Definition und Anlage |
| Multiple Multiple | Nur Verhandlungsgröße | Keine Scheingarantie |
| Prognose Prognose | Zukunft unsicher | Disclosure und Haftungsgrenzen |
| Preis Preis | Streit über Abzug | Closing Accounts oder Locked Box |
Maßgeblich sind Vertrag, Datenraum und wirtschaftliche Bedeutung im Einzelfall.
Praxishinweis: Jede Normalisierung braucht eine Spur im Datenraum. Fehlt sie, sollte sie nicht ungeprüft in Kaufpreisformel oder Garantie übernommen werden.
Ja, wenn es Kaufpreis, Earn-out oder Closing Accounts beeinflusst. Die Definition sollte Bereinigungen und Datenquelle klar benennen.
Normalerweise nicht pauschal. Garantiert werden können aber bestimmte Fakten, Unterlagen oder Offenlegungen, auf denen die Bewertung beruht.
Multiples sind meist Verhandlungsgrößen. Rechtlich wichtig ist, welche Basiszahlen, Normalisierungen und Annahmen tatsächlich Vertragswirkung bekommen.
Beim Unternehmenskauf entscheiden Struktur, Prüfung und Vertrag. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000