Sind die Risiken adressiert, kann auf einen Sicherungstopf verzichtet werden.
Nicht jede Transaktion braucht einen Escrow oder eine Treuhand. Sind Garantien, Freistellungen und Steuerrisiken sauber abgebildet und besteht zwischen den Parteien das nötige Vertrauen, reicht oft die direkte Zahlung gegen Übergabe der Anteile. Eine symbolische Treuhand schafft dann nur Aufwand ohne erkennbaren Nutzen.
Wenn doch ein Anlass besteht, etwa eine offene Steuerfrage oder eine drohende Verfahrenslage, kann auch eine Bürgschaft, eine Bankgarantie oder eine Versicherungsbürgschaft die Funktion eines Sicherungstopfs übernehmen. Die Schwerpunktseite zum Garantiekatalog zeigt, wie sich Risiko und Sicherung gegenseitig bedingen.