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Interim Covenants zwischen Signing und Closing beim Unternehmenskauf

Interim Covenants beim Unternehmenskauf: wie Käufer und Verkäufer die Geschäftsführung zwischen Signing und Closing rechtssicher steuern.

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4. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Zwischen Signing und Closing kann viel passieren. Der Käufer trägt das wirtschaftliche Interesse am Zielunternehmen oft schon im Blick, kontrolliert die Geschäftsführung aber noch nicht.

Interim Covenants regeln deshalb, was der Verkäufer in dieser Zwischenphase tun darf und wofür er vorher eine Zustimmung des Käufers braucht. Sie schützen den Unternehmenswert, ohne den laufenden Betrieb unnötig zu blockieren.

Das Thema ergänzt die Beiträge zu Closing Conditions und zur MAC-Klausel: Dort geht es um Vollzugsvoraussetzungen und Rücktritt. Hier geht es um die operative Führung bis zum Vollzug.

Transaktion einordnen

Typische Risiken zwischen Signing und Closing einordnen

Beantworten Sie zwei Fragen zur Ausgangslage und zur Vertragsreife.

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01 Frage 1

Soll das Zielunternehmen zwischen Signing und Closing nur im gewöhnlichen Geschäftsgang handeln?

Relevant ist vor allem, ob außergewöhnliche Maßnahmen, Zahlungen oder Vertragsänderungen den Wert verändern könnten.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Bei kurzer Zwischenphase kann ein schlanker Katalog genügen.

Wenn Signing und Closing sehr nahe beieinanderliegen und keine besonderen Maßnahmen geplant sind, kann ein kurzer Normal-Course-Covenant ausreichen.

Prüfen Sie trotzdem Ausschüttungen, Investitionen, Personalentscheidungen und Vertragsänderungen.

02

Ein klarer Covenant-Katalog schützt Wert und Handlungsfähigkeit.

Ein konkreter Katalog mit Zustimmungspflichten, Bagatellgrenzen und Reaktionsfristen gibt beiden Seiten Sicherheit. Der Verkäufer bleibt handlungsfähig, der Käufer verhindert wertverändernde Schritte.

Die Regelung sollte mit Closing Conditions und Informationspflichten abgestimmt werden.

03

Unklare Interim Covenants erzeugen Streit und Vollzugsrisiken.

Eine bloße Generalklausel führt oft zu Streit: Was ist gewöhnlicher Geschäftsgang, was ist zustimmungspflichtig und was passiert bei Schweigen des Käufers?

Schärfen Sie Katalog, Ausnahmen und Eskalation vor Signing nach.

Warum Interim Covenants im SPA wichtig sind

Interim Covenants schließen die Lücke zwischen Vertragsunterzeichnung und Vollzug. Der Verkäufer führt das Unternehmen weiter, muss aber wertrelevante Sondermaßnahmen abstimmen. Dazu zählen etwa außergewöhnliche Investitionen, neue Kredite, Ausschüttungen, Personalentscheidungen, Vertragskündigungen oder Änderungen wesentlicher Kunden- und Lieferantenverträge.

Die Klauseln dürfen den Betrieb nicht ersticken. Ein Unternehmen muss weiter verkaufen, einkaufen, Personal führen und Kunden bedienen. Deshalb arbeiten gute Regelungen mit Schwellenwerten, sachlichen Ausnahmen und kurzen Antwortfristen.

Welche Maßnahmen zustimmungspflichtig sein sollten

Zustimmungspflichten betreffen vor allem Maßnahmen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs. Typisch sind Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte, Aufnahme neuer Finanzierungen, Änderung der Satzung, ungewöhnliche Rabatte, Kündigung von Schlüsselverträgen, Einstellung von Führungskräften oder Prozessvergleiche mit hoher wirtschaftlicher Wirkung.

Besonders wichtig ist die Abstimmung mit Change-of-Control-Klauseln. Wenn ein Vertrag schon vor Closing eine Zustimmung Dritter braucht, sollte klar sein, wer diese Zustimmung einholt und welche Informationen weitergegeben werden dürfen.

Prüfpunkte

Interim Covenants im Überblick

Die Tabelle zeigt typische Zustimmungspflichten und Vertragslösungen.

Zustimmungspflichten zwischen Signing und Closing
Maßnahme Warum relevant Typische Regelung
Investitionen Investitionen Können Liquidität und Bewertung verändern Schwellenwert plus Zustimmung
Personal Personal Schlüsselpersonen beeinflussen Übergabe Führungskräfte zustimmungspflichtig
Verträge Verträge Kunden- und Lieferantenbasis sichern Kündigung/Änderung nur mit Zustimmung
Finanzierung Finanzierung Neue Sicherheiten belasten das Ziel Debt-Cap und Bankfreigabe
Ausschüttungen Ausschüttungen Wertabfluss vor Closing vermeiden Verbot oder Locked-Box-Regel

Achtung: Interim Covenants sind keine stille Geschäftsführung durch den Käufer. Zu starke Einflussnahme vor Closing kann kartellrechtlich und praktisch problematisch sein. Die Klausel muss Wertschutz und Eigenständigkeit sauber trennen.

Wie Verstöße gegen Interim Covenants behandelt werden

Ein Verstoß muss nicht automatisch den ganzen Deal zu Fall bringen. Möglich sind Schadenersatz, Freistellung, Kaufpreisanpassung, Closing Condition oder in schweren Fällen ein Rücktrittsrecht. Welche Folge passt, hängt vom Gewicht der Maßnahme und vom Schaden für das Zielunternehmen ab.

Praktisch sollten Informationsrechte, Zustimmung per E-Mail, Schweigefristen und Eskalation dokumentiert werden. So lässt sich später beweisen, ob eine Maßnahme genehmigt war oder nicht.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema.

Was bedeutet gewöhnlicher Geschäftsgang? +

Gemeint ist die laufende, übliche Geschäftsführung ohne außergewöhnliche Maßnahmen. Was üblich ist, sollte im Vertrag mit Beispielen und Schwellenwerten konkretisiert werden.

Darf der Käufer jede Entscheidung blockieren? +

Nein. Zustimmungsvorbehalte sollten sich auf wertrelevante Sondermaßnahmen beschränken. Der Verkäufer muss das Unternehmen bis Closing weiter ordentlich führen können.

Was passiert bei einem Verstoß vor Closing? +

Je nach Vertrag kommen Schadenersatz, Freistellung, Kaufpreisanpassung, eine nicht erfüllte Closing Condition oder bei schweren Verstößen ein Rücktritt in Betracht.

Themen
Interim CovenantsSigningClosingUnternehmenskaufSPA

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