Der Bericht soll die wirtschaftliche Frage beantworten, für die die Daten angefordert wurden. Dafür kommen etwa Gesamtumsätze je Produktgruppe, Bandbreiten bei Preisen, zusammengefasste Absatzentwicklungen oder anonymisierte Konzentrationswerte in Betracht. Die Darstellung muss so gewählt sein, dass der Käufer die Transaktion bewerten kann, ohne einzelne Kunden, Preise oder laufende Marktentscheidungen zurückzuverfolgen.
Vor der Weitergabe sollte eine zweite Person prüfen, ob die Aggregation den vereinbarten Schwellen entspricht und ob aus Kombinationen mehrerer Tabellen doch Einzelinformationen ableitbar wären. Jeder Bericht braucht eine Version, eine Datengrundlage und eine dokumentierte Freigabe. So lässt sich später nachvollziehen, welche Information tatsächlich an den Käufer gelangt ist.