Der Listencheck beginnt mit den unmittelbaren Parteien. Erfasst werden sollten Käufer und Verkäufer, die Zielgesellschaft, ihre Geschäftsführer und wirtschaftlichen Eigentümer sowie Personen, die im Deal wesentliche Entscheidungs- oder Finanzierungsrechte haben. Bei Konzernen kommen Muttergesellschaften, Akquisitionsvehikel, Co-Investoren, finanzierende Banken und zentrale Vertragspartner hinzu.
Ein Name allein reicht für eine belastbare Zuordnung nicht aus. Geburtsdatum, Sitz, Anschrift, Registrierungsnummern und weitere Identifikationsmerkmale helfen, Treffer von Namensgleichheiten zu trennen. Die Prüfung braucht einen dokumentierten Zeitpunkt, weil EU-Sanktionsregime geändert, verlängert oder aufgehoben werden können. Die Due-Diligence-Schwerpunktseite zeigt, wie dieser Sanktions-Workstream in die übrige Transaktionsprüfung eingeordnet werden kann.