Beim Share Deal bleibt der Rechtsträger bestehen. Beim Asset Deal wechseln einzelne Wirtschaftsgüter, Verträge, Vorräte, Forderungen oder Betriebsmittel. Umsatzsteuerlich muss geprüft werden, ob bloße Einzelverkäufe vorliegen oder ob eine betriebliche Einheit als Ganzes übertragen wird.
Für den Käufer ist das wichtig, weil eine falsche Behandlung die Finanzierung belasten kann. Für den Verkäufer geht es um Rechnungstellung, Offenlegung und das Risiko späterer Nachforderungen. Die Prüfung gehört daher in Datenraum, Kaufpreislogik und SPA.