Der Erwerb aus dem laufenden Verfahren folgt einer eigenen Logik.
Im eröffneten Verfahren verhandeln Sie nicht mehr mit dem alten Eigentümer, sondern mit dem Insolvenz- oder Sanierungsverwalter. Tempo, Zustimmungserfordernisse des Gerichts und der Gläubiger und die deutlich engeren Garantien prägen den Prozess. Der Erwerb erfolgt in der Regel als Asset Deal aus der Masse, oft mit kürzeren Fristen und einer eingeschränkten Due Diligence. Eine frühe rechtliche Begleitung sichert die wirtschaftliche Verwertbarkeit der erworbenen Betriebsteile.
Eine Übersicht über die typischen Verkaufsprozesse bietet unsere Schwerpunktseite zu Share Deal und Asset Deal.