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Distressed M&A in Österreich: Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz

Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz: vorinsolvenzliche Phasen, Erwerb aus der Masse, Anfechtungs- und Haftungsrisiken sowie Bewertung in einer Krisensituation.

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Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

2. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Unternehmen in der Krise werden häufig nicht aus dem laufenden Geschäft heraus verkauft, sondern unter besonderem Zeitdruck und unter erhöhten rechtlichen Risiken. Distressed M&A bezeichnet den Erwerb eines Unternehmens, das wirtschaftlich angeschlagen ist, vor oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Die Logik unterscheidet sich an mehreren Stellen deutlich von einer klassischen Transaktion.

Dieser Beitrag erklärt die Besonderheiten des Erwerbs in der Krise und aus der Insolvenz nach österreichischem Recht. Im Mittelpunkt stehen die typischen Prozessformen, die Verhandlungspartner, die Bewertung in einer Krisensituation, die Risiken aus späterer Anfechtung sowie die Frage, ob der Erwerb außergerichtlich oder erst aus dem eröffneten Verfahren erfolgt.

Aus anwaltlicher Sicht entscheidet die saubere Vorbereitung über den wirtschaftlichen Erfolg. Wer in der Krise ohne Prüfung der Haftungsfolgen kauft, riskiert eine Nachhaftung, einen späteren Anfechtungsanspruch oder den Verlust übernommener Vertragsbeziehungen.

Ihre Ausgangslage einordnen

Erwerben Sie aus der Krise oder aus dem laufenden Verfahren?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zur Lage des Zielunternehmens und zur Risikoprüfung. Sie erhalten eine erste Einordnung der wichtigsten Schritte für einen Distressed-M&A-Erwerb.

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01 Frage 1

In welcher Phase befindet sich das Zielunternehmen aktuell?

Eine außergerichtliche Krise ist anders zu beurteilen als ein eröffnetes Sanierungs- oder Konkursverfahren. Davon hängen Verhandlungspartner, Zeitdruck und die rechtliche Absicherung der Transaktion ab.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Der Erwerb aus dem laufenden Verfahren folgt einer eigenen Logik.

Im eröffneten Verfahren verhandeln Sie nicht mehr mit dem alten Eigentümer, sondern mit dem Insolvenz- oder Sanierungsverwalter. Tempo, Zustimmungserfordernisse des Gerichts und der Gläubiger und die deutlich engeren Garantien prägen den Prozess. Der Erwerb erfolgt in der Regel als Asset Deal aus der Masse, oft mit kürzeren Fristen und einer eingeschränkten Due Diligence. Eine frühe rechtliche Begleitung sichert die wirtschaftliche Verwertbarkeit der erworbenen Betriebsteile.

Eine Übersicht über die typischen Verkaufsprozesse bietet unsere Schwerpunktseite zu Share Deal und Asset Deal.

02

Die Vorbereitung steht, jetzt zählt die saubere Umsetzung der Transaktion.

Sind die Anfechtungs- und Haftungsrisiken geprüft, ist der Erwerb gut aufgesetzt. Achten Sie auf die saubere Aufteilung von Kaufpreis und Übernahmebedingungen, auf eine klare Regelung bekannter Altlasten und auf den Zeitpunkt der Übertragung. Auch der Übergang von Mitarbeitern und Schlüsselverträgen sollte ausdrücklich geregelt sein. Eine erste Einschätzung der Risiken liefert unser M&A-Transaktions-Risikoprofil.

Eine kurze anwaltliche Durchsicht stellt sicher, dass die Struktur den Besonderheiten der Krisensituation gerecht wird.

03

Die Risikoprüfung ist unvollständig, eine Nachschärfung ist ratsam.

Ohne Prüfung der Anfechtungsrisiken und der Haftung für Altverbindlichkeiten drohen in einem späteren Insolvenzverfahren erhebliche Nachforderungen. Vervollständigen Sie die Prüfung: aktuelle Bonitätslage, drohende Zahlungsunfähigkeit, kritische Verbindlichkeiten und mögliche Anfechtungstatbestände sollten erfasst sein. Eine Vertiefung zu Haftungsfragen im Asset Deal bietet der Beitrag zu Asset-Deal-Strukturen.

Lassen Sie offene Punkte vor dem Signing prüfen. Eine nachträglich aufgedeckte Anfechtungsfalle kann den Erwerb wirtschaftlich entwerten.

Krise, Insolvenzantrag und Verfahrensarten

Distressed M&A umfasst verschiedene Stufen. Am Anfang steht die außergerichtliche Krise: Das Unternehmen ist wirtschaftlich angeschlagen, hat aber noch keinen Insolvenzantrag gestellt. Der Verkauf erfolgt durch den Eigentümer, häufig unter Mitwirkung der Hausbank und kritischer Gläubiger. Schon hier zählt jedes Quartal, weil eine Verschlechterung der Lage die Verhandlungsspielräume verengt.

Wird ein Insolvenzantrag gestellt, ändert sich die Lage grundlegend. Je nach Verfahrensart, etwa einem Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung oder einem Konkursverfahren, übernimmt ein Sanierungs- oder Insolvenzverwalter die Steuerung der Vermögenswerte. Der ursprüngliche Eigentümer verliert weitgehend die Verfügungsmacht. Verkauft wird im laufenden Verfahren in der Regel der Betrieb oder Betriebsteile aus der Masse, häufig als Asset Deal.

Welche Verfahrensart vorliegt, prägt den gesamten Erwerb: Wer ist Verhandlungspartner, welche Zustimmungen sind nötig, welche Fristen gelten und wie schnell kann der Erwerb vollzogen werden? Eine grundsätzliche Einordnung der Transaktionsformen bietet unsere Schwerpunktseite zu Share Deal und Asset Deal.

Anfechtung, Haftung und typische Fallen

Eines der größten Risiken eines vorinsolvenzlichen Erwerbs liegt in einer späteren Anfechtung. Tritt nach dem Erwerb innerhalb einer bestimmten Frist ein Insolvenzverfahren ein, können Rechtsgeschäfte des Schuldners unter bestimmten Voraussetzungen rückabgewickelt werden. Maßgeblich sind dabei vor allem die Insolvenzanfechtungstatbestände, etwa wegen Gläubigerbenachteiligung oder besonderer Wissensstände der Beteiligten. Die genauen Tatbestände und Fristen sind im Einzelfall zu prüfen.

Daneben kann die Haftung des Erwerbers eine Rolle spielen. Übernimmt der Erwerber das Unternehmen unter Fortführung im Wege eines Asset Deals, kommen Haftungsnormen wie §38 UGB und §1409 ABGB in Betracht. §14 BAO begründet eine Haftung für bestimmte Abgaben des Vorgängers. Welche dieser Normen greifen und in welchem Umfang, hängt von der konkreten Gestaltung ab. Den Begriff der Übernahme einzelner Vermögensgegenstände vertieft das Stichwort Asset Deal im Fachlexikon.

Eine eigene Falle ist der schnelle Wertverfall. Schlüsselmitarbeiter, Kunden und Lieferanten zögern in der Krise und können das Unternehmen verlassen, bevor die Transaktion vollzogen ist. Wer diese Bindungen nicht früh stabilisiert, übernimmt nicht selten eine entwertete Hülle. Eine erste Einordnung der Risiken bietet unser M&A-Transaktions-Risikoprofil.

Erwerb aus dem eröffneten Verfahren

Der Erwerb aus dem eröffneten Verfahren hat seine eigenen Spielregeln. Verkäufer ist nicht mehr der bisherige Eigentümer, sondern der Insolvenz- oder Sanierungsverwalter, dessen Handeln den gerichtlich vorgegebenen Rahmen und die Interessen der Gläubigergemeinschaft berücksichtigen muss. Häufig erfolgt der Verkauf im Wege einer beschleunigten Auktion oder durch Direktverhandlungen mit Interessenten, die rasch zugreifen können.

Strukturell ist der Erwerb in dieser Phase fast immer ein Asset Deal. Damit lässt sich der gewünschte Betrieb herausgreifen, ohne die Gesellschaft samt ihrer Verbindlichkeiten zu übernehmen. Garantien des Verkäufers sind in der Regel stark eingeschränkt; der Erwerber muss seine Sorgfalt in eine eigene, oft enge Due Diligence legen. Wie eine Prüfung aufgebaut wird, zeigt der Beitrag zur Due-Diligence-Checkliste.

Wichtig ist auch der Übergang von Schlüsselverträgen, Genehmigungen und Mitarbeitern. Hier greifen die allgemeinen Regeln zur Vertragsübernahme und zum Betriebsübergang, allerdings unter den besonderen Bedingungen eines laufenden Verfahrens. Eine vertiefende Übersicht zum Mitarbeiterübergang bietet der Beitrag zum Betriebsübergang nach dem AVRAG.

Drei Stufen des Distressed Deals

Krise, vorinsolvenzliche Phase und eröffnetes Verfahren

Die Lage des Zielunternehmens entscheidet über Verkäufer, Tempo und rechtliche Absicherung. Der Überblick zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Vergleich des Distressed Erwerbs in der außergerichtlichen Krise, kurz vor dem Insolvenzantrag und im laufenden Verfahren
Aspekt Außergerichtliche Krise Im eröffneten Verfahren
Verhandlungspartner Eigentümer und Geschäftsführung Hausbank und Großgläubiger oft eingebunden Insolvenz- oder Sanierungsverwalter
Tempo Hoch, aber noch verhandelbar Krise verkürzt die Spielräume Sehr hoch, kurze Fristen
Bevorzugte Struktur Asset Deal oder Share Deal möglich Garantien typischerweise enger Fast immer Asset Deal aus der Masse
Hauptrisiko Spätere Insolvenzanfechtung Nachhaftung für Altverbindlichkeiten Eingeschränkte Garantien des Verkäufers
Due Diligence Möglich, aber unter Zeitdruck Fokus auf Krisenursachen und Bindungen Kurz und gezielt, oft in einem engen Datenraum

Die genauen Voraussetzungen einer späteren Anfechtung und die anwendbaren Fristen hängen vom Einzelfall und der jeweils anwendbaren Fassung der Insolvenzbestimmungen ab und sollten vor der Transaktion sorgfältig geprüft werden.

Achtung bei vorinsolvenzlichen Erwerben: Ein Erwerb in der Krise, der die Risiken einer späteren Anfechtung oder einer Nachhaftung für Altverbindlichkeiten nicht abbildet, kann sich nach einer späteren Insolvenz wirtschaftlich entwerten. Lassen Sie die Struktur und die Bewertung vor dem Signing prüfen. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) kann hier rasch Klarheit schaffen.

Bewertung, Finanzierung und Sanierungsbeitrag

Die Bewertung eines Krisenunternehmens ist besonders heikel. Klassische Multiplikatoren spiegeln häufig nicht die tatsächliche Lage, weil Ergebnisse durch Sonderfaktoren verzerrt sind und die Fortführungsprognose unsicher ist. Üblich sind szenariobasierte Ansätze, eine eigene Liquiditätsplanung des Käufers und eine Bewertung einzelner Betriebsteile statt des gesamten Unternehmens.

Auch die Finanzierung des Erwerbs ist anspruchsvoller. Banken sind in Krisensituationen oft zurückhaltend; häufig braucht es eine Mischung aus Eigenmitteln, Verkäuferfinanzierung und gegebenenfalls einer Mitwirkung der Altgläubiger an einem Sanierungsbeitrag. Die Strukturierung dieser Bausteine prägt häufig den möglichen Kaufpreis.

In der Praxis lohnt es sich, frühzeitig die Sicht des Finanzierers in die Strukturentscheidung einzubeziehen. Wie sich der Kaufpreis vertraglich abbilden lässt, behandelt der Beitrag zur Kaufpreisanpassung über Net Debt und Working Capital. Den Begriff der Verkäuferfinanzierung erläutern wir im Fachlexikon.

FAQ

Distressed M&A in Krise und Insolvenz.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem Erwerb in der Krise und aus der Insolvenz? +

In der außergerichtlichen Krise verhandeln Sie noch mit dem bisherigen Eigentümer; oft sind die Hausbank und kritische Gläubiger eingebunden. Im eröffneten Verfahren tritt der Insolvenz- oder Sanierungsverwalter an deren Stelle und handelt im Interesse der Gläubigergemeinschaft. Tempo, Zustimmungserfordernisse und die rechtliche Absicherung der Transaktion unterscheiden sich erheblich.

Welche Anfechtungsrisiken bestehen bei einem Erwerb in der Krise? +

Tritt nach dem Erwerb innerhalb einer bestimmten Frist ein Insolvenzverfahren ein, können Rechtsgeschäfte des Schuldners unter bestimmten Voraussetzungen rückabgewickelt werden. Maßgeblich sind die Insolvenzanfechtungstatbestände, etwa wegen Gläubigerbenachteiligung oder besonderer Wissensstände. Die genauen Voraussetzungen und Fristen sollten vor jedem vorinsolvenzlichen Erwerb sorgfältig geprüft werden.

Warum erfolgt der Erwerb aus dem Verfahren in der Regel als Asset Deal? +

Mit einem Asset Deal lässt sich der gewünschte Betrieb aus der Masse herausgreifen, ohne die Gesellschaft samt ihrer Verbindlichkeiten zu übernehmen. Das schützt den Erwerber vor einer Übernahme der Schulden und ermöglicht eine raschere Abwicklung. Die Garantien des Verkäufers sind dafür typischerweise stark eingeschränkt, weshalb eine eigene Prüfung umso wichtiger ist.

Themen
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